Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1962 - IV C 169.60   

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https://dejure.org/1962,556
BVerwG, 31.01.1962 - IV C 169.60 (https://dejure.org/1962,556)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1962 - IV C 169.60 (https://dejure.org/1962,556)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1962 - IV C 169.60 (https://dejure.org/1962,556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenrechnung der Grundbeträge von Ehegatten für Zwecke der Kriegsschadensrente - Schadensfeststellung bei Vertreibungsschäden - Zusammenrechnung im Todesfalle eines der Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 331
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.07.1960 - III C 66.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1962 - IV C 169.60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts könnte sie nämlich den anteiligen Verlust der Landwirtschaft dann als eigenen Schaden geltend machen, wenn er beim Tode ihrer Mutter noch nicht eingetreten war, vielmehr erst mit der Vertreibung der Klägerin oder jedenfalls in einem Zeitpunkt erfolgte, in dem die Klägerin den Anteil an der Landwirtschaft bereits durch Erbschaft erworben hatte (BVerwG III C 66.58 in ZLA 1960, 329).
  • BVerwG, 21.11.1961 - III C 333.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1962 - IV C 169.60
    Es darf insoweit auf das Urteil BVerwG III C 333.58 verwiesen werden, in dem sich der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit der Verfassungsmäßigkeit von § 266 Abs. 2 letzter Halbsatz LAG befaßt hat.
  • BVerwG, 22.02.1966 - III C 216.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Wie sich nach den Entscheidungen des Senats vom 21. November 1961 - BVerwG III C 333.58 - (Mtbl. BAA 1963, 233 = ZLA 1962, 107 = Fachberater 1963, 186) und vom 17. September 1960 - BVerwG III B 188.60 - (RLA 1960, 381 = Mtbl. BAA 1961, 80 = IFLA 1961, 56) verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift des § 266 Abs. 2 LAG nicht ergeben, ist auch die Anrechnungsvorschrift des § 283 LAG als notwendige Folge der gesetzlichen Regelung über die Zusammenrechnung von Grundbeträgen beider Eheleute für die Zwecke der Kriegsschadenrente nicht zu beanstanden, da die Entschädigungsrente "Vorwegleistung" auf die Hauptentschädigung ist (zur Verfassungsmäßigkeit des § 283 Nr. 4 LAG: vgl. Urteil vom 25. Oktober 1963 - BVerwG IV C 281.61 - [Mtbl. BAA 1965, 368]; zur Verfassungsmäßigkeit des § 278 a Abs. 2 LAG: vgl. Urteil vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 - [ZLA 1962, 234 = Mtbl. BAA 1963, 12]).

    Der Gesetzgeber hat, wie sich aus dem Wortlaut der §§ 261 Abs. 2 Satz 1, 266 Abs. 2 Satz 2 LAG und der sonstigen gesetzlichen Ausgestaltung der Kriegsschadenrente (§§ 267 Abs. 1 Sätze 1 und 2, 267 Abs. 2, 268, 269 Abs. 2, 279 Abs. 1 Satz 2 LAG) ergibt, die Sicherung der Existenzgrundlage des überlebenden Ehegatten als vorrangig angesehen und damit der ehelichen Gemeinschaft eine stärkere Bedeutung beigemessen als den Ansprüchen der übrigen Erben ohne Rücksicht darauf, daß deren Anspruch auf Hauptentschädigung durch den Bezug der Entschädigungsrente des überlebenden Ehegatten möglicherweise aufgezehrt wird (vgl. Urteile vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 - [a.a.O.], vom 18. September 1963 - BVerwG III C 164.60 - [a.a.O.], - BVerwG IV C 175.61 - [ZLA 1964, 93 = RLA 1965, 123] und vom 9. Oktober 1964 - BVerwG IV C 50.64 - [RLA 1965, 206 = ZLA 1965, 61]).

    Insoweit sich aus den Urteilen des IV. Senats vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 144.61 -, - BVerwG IV C 169.60 - (ZLA 1962, 234) und dem Urteil vom 18. September 1963 - BVerwG IV C 175.61 - (ZLA 1964, 93) etwas anderes ergibt, kann dieser Rechtsprechung nicht gefolgt werden.

  • BVerwG, 18.09.1963 - IV C 175.61

    Anteilige Kriegensschadenrente bei nur anteiligem Erbe des Vermögens des

    Insoweit kann auf das Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 - Bezug genommen werden (vgl. auch BVerwG IV C 144.61, Urteil vom 31. Januar 1962).

    In der Sache BVerwG IV C 169.60 waren Ehemann und Ehefrau je zur Hälfte Miteigentümer eines im Vertreibungsgebiet zurückgelassenen landwirtschaftlichen Anwesens.

    Zu Unrecht beruft sich der VIA für die Entscheidung dieses Falles auf das Urteil vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 -.

  • BVerwG, 10.10.1969 - VII CB 65.67

    Verletzung des Gleichheitssatzes - Annahme der Publikumsmitwirkung - Tatsächliche

    Nun genügt es allerdings, wenn die tatsächlichen Feststellungen in den Gründen des Urteils getrennt von der Würdigung wiedergegeben werden (BVerwGE 8, 108; 13, 338 [BVerwG 31.01.1962 - IV C 169/60][340]).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 3 C 22.87

    Kriegsschadenrente - Nachzahlung von Entschädigungsrente - Vererblichkeit

    Die Begünstigung dieses Rentenberechtigten gegenüber den Erben ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für verfassungsgemäß erachtet worden, weil die lastenausgleichsrechtlichen Vorschriften der Schicksalsgemeinschaft gemeinsam geschädigter Eheleute vorrangig Rechnung tragen durften (vgl. Urteile vom 21. November 1961 - BVerwG 3 C 333.58 - in ZLA 62, 107 und vom 31. Januar 1962 - BVerwG 4 C 169.60 - ZLA 62, 234 = Mtbl. BAA 63, 12).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 B 58.85

    Berechnung der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    BAA 63, 233], vom 31. Januar 1962 - BVerwG 4 C 169.60 - [Mtbl.
  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 B 60.85

    Berechnung der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    BAA 63, 233], vom 31. Januar 1962 - BVerwG 4 C 169.60 - [Mtbl.
  • BVerwG, 01.06.1966 - V C 77.65

    Selbstständigenzuschlag bei der Kriegsschadenrentenberechnung - Maßstab zur

    Dies alles hat indessen mit der hier zu entscheidenden Frage nichts zu tun und läßt insbesondere nicht erkennen, daß der Gesetzgeber bei den Überlegungen, die er zu der jetzigen Fassung des § 283 Nr. 4 LAG und den entsprechenden Vorschriften der §§ 278 a Abs. 5 und 283 a LAG angestellt hat, das bereits in dem Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 - (ZLA 1962, 234) genannte Ziel, durch die Kriegsschadenrente den Unterhalt des überlebenden Ehegatten bewußt und gewollt bevorzugt aus den Mitteln des Lastenausgleichs sicherzustellen, auch noch im Auge gehabt hat.
  • BVerwG, 27.11.1964 - IV C 148.64

    Berechnung der Kriegsschadenrente bei Versterben eines Ehegatten nach der

    Mit Recht hat Drees (ZLA 1962, 355) darauf hingewiesen, daß das Urteil BVerwG IV C 169.60 (ZLA 1962, 234) hierzu jedenfalls keine geeignete Grundlage ist.
  • BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61

    Rechtsmittel

    Die Vorschrift des § 266 Abs. 2 Satz 2 LAG, wonach die Grundbeträge der nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten zusammengerechnet werden, und zwar von Amts wegen (BVerwG IV C 169.60 vom 31. Januar 1962) und sogar dann, wenn der Ehegatte verstorben ist, soll nach der Systematik des Lastenausgleichsgesetzes zum Ausgleich des Verlustes der gemeinsamen Existenzgrundlage der Ehegatten durch Gewährung der Kriegsschadenrente dienen und dies selbst dann, wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe oder nur Miterbe zu einem Bruchteil ist.
  • BVerwG, 12.02.1964 - IV B 132.63

    Erlass eines Urteils als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines entsprechenden

    Jedoch dürfte mit einem Erfolg des noch zulässigen Rechtsbehelfs des Neffen der Klägerinnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dem Urteil des beschließenden Senats vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 - (BVerwGE 13, 331 [BVerwG 31.01.1962 - IV C 169/60]), nicht zu rechnen sein, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend in den hilfsweise angestellten materiellen Erwägungen des angefochtenen Urteils ausgeführt hat.
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